
Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe steht vor einer neuen Phase der Veränderung. Steigende Personal- und Sachkosten, knappe Fachkräfte, wachsende Anforderungen an Leistungs- und Qualitätsnachweise sowie neue Reform- und Steuerungsansätze erhöhen den wirtschaftlichen und organisatorischen Druck auf Leistungserbringer.
2025 erhielten in Deutschland rund 1,056 Millionen Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Nettoausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr um 10 Prozent auf 31,5 Milliarden Euro. Für Einrichtungen und Dienste bedeutet diese Entwicklung jedoch nicht einfach „mehr Geld im System“. Entscheidend ist, ob vereinbarte Leistungen auskömmlich finanziert, tatsächlich erbrachte Leistungen vollständig abgerechnet und die dafür notwendigen personellen Ressourcen verlässlich organisiert werden können.
Für Geschäftsführungen und Leitungen rücken deshalb drei Fragen in den Mittelpunkt:
Wie sichern wir eine tragfähige Finanzierung?
Wie erhalten wir unsere wirtschaftliche Handlungsfähigkeit?
Und wie organisieren wir unsere Leistungen mit den tatsächlich verfügbaren Mitarbeitenden?
Genau diese drei Themen bilden auch den Schwerpunkt unserer Beratung Eingliederungshilfe. Dabei müssen die Herausforderungen im Zusammenhang betrachtet werden:
- Leistungsvereinbarung, tatsächliche Leistungserbringung, Personaleinsatz, Dokumentation, Abrechnung und Finanzierung bilden eine zusammenhängende Steuerungskette.
- Eine belastbare Entgeltkalkulation allein genügt nicht, wenn Leistungen verspätet abgerechnet werden.
- Ein neuer Dienstplan löst keine strukturelle Unterbesetzung.
- Und zusätzliche Mitarbeitende schaffen nur dann Entlastung, wenn Aufgaben, Qualifikationen und Verantwortlichkeiten klar organisiert sind.
Gleichzeitig entwickeln sich die einzelnen Leistungsbereiche unterschiedlich:
Besondere Wohnformen müssen steigende Pflege- und Unterstützungsbedarfe bewältigen.
Ambulante Dienste benötigen tragfähige Personal- und Kalkulationsmodelle.
Offene Hilfen stehen vor Veränderungen ihrer Finanzierungsbedingungen.
Anbieter von Schul- und Kitaassistenz müssen mögliche Veränderungen von Einzel-, Pool- und Infrastrukturleistungen vor möglichen sozialrechtlichen Änderungen frühzeitig bewerten.
Recht & Partner Unternehmens- und Personalberater unterstützen Träger mit Beratung Eingliederungshilfe dabei, aus diesen Herausforderungen konkrete Entscheidungen und umsetzbare Lösungen zu entwickeln – fachlich fundiert, wirtschaftlich belastbar und gemeinsam mit Führungskräften und Mitarbeitenden.
Teilhabe sichern. Leistungen auskömmlich finanzieren. Teams arbeitsfähig halten.
Aus der Eingliederungshilfe

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Betriebliches Gesundheitsmanagement in Medizin und Pflege kann durch gezielte Beratungslösungen und bis zu 50% geförderte Projekte nachhaltig Gesundheit, Teamkultur und Arbeitgeberattraktivität stärken.

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Methodisch fundierte Personalbemessung (PeBeM) in der Eingliederungshilfe sichert individuelle Leistungserbringung und Wirtschaftlichkeit

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Qualitätsmanagement wird heute risikoorientiert betrieben. Für die Eingliederungshilfe stellen wir ein entsprechendes Beispiel vor.

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Bewerber-Feedback im Recruiting-Prozess
Personalnot führt oft zu hektischen Recruiting-Prozessen. Ein fundiertes Bewerber-Feedback entspricht gleichermaßen Bewerber- und Unternehmensinteressen.

BTHG-Umsetzungsbegleitung im Ambulant Betreuten Wohnen
Die Landesrahmenverträge sind in NRW bis auf wenige Details ausverhandelt. Vergütungsverhandlungen im neuen System sind für das Ambulant Betreute Wohnen ab 2025 zu erwarten. In anderen Bundesländern ist die Umstellung ebenfalls auf dem Weg.