
09. September 2026
Überlastete Krankenhausabteilungen stabilisieren
Wenn Überlastung und ineffiziente Abläufe den Klinikalltag bestimmen.
Mit der Kompakt-Restrukturierung unterstützen Recht & Partner Unternehmens- und Personalberater Krankenhäuser dabei, belastete Stationen und Fachabteilungen innerhalb von 8 bis 12 Wochen organisatorisch zu stabilisieren.
Unser Ansatz verbindet eine fundierte Kurzdiagnose mit konkreten Sofortmaßnahmen, interprofessioneller Zusammenarbeit, einer begleiteten Umsetzung im laufenden Klinikbetrieb und eine kennzahlenbasierte Evaluation.
Ablauf und Dauer: 8 bis 12 Wochen
Die Kompakt-Restrukturierung folgt dem Plan-Do-Study-Act (PDSA) cycle und umfasst vier Schritte:
- Woche 1–2: Kurzdiagnose. Interviews, Analyse vorhandener Kennzahlen, Dienstpläne, Arbeitsabläufe, Führungsstrukturen und kritischer Schnittstellen.
- Woche 3–4: Priorisierung. Gemeinsame Bewertung der Belastungsursachen, Festlegung konkreter Verbesserungsziele und Zielkennzahlen. Start erster Sofortmaßnahmen.
- Ab Woche 4: Umsetzung. Optimierung von Arbeitsprozessen, Personaleinsatz, Verantwortlichkeiten, Kommunikation und Führungsroutinen.
- Zum Projektabschluss: Evaluation. Bewertung erster Wirkungen auf Basis von Kennzahlen, verbindliche Maßnahmenplanung und Übergabe an die verantwortlichen Führungskräfte.
Welche Kennzahlen untersuchen wir?
Wir wählen die Kennzahlen entsprechend der konkreten Belastungssituation und verfügbaren Daten aus:
Personal und Belastung: Personalausfallquote, Überstunden, kurzfristige Dienstplanänderungen, Fluktuation und Fremdpersonaleinsatz.
Organisation und Leistung: Personaleinsatz im Verhältnis zum Arbeitsaufkommen, Stationsauslastung, Verweildauer, Entlassverzögerungen und Prozessunterbrechungen.
Führung und Zusammenarbeit: Arbeitszufriedenheit, wahrgenommene Belastung, Konfliktsituation und Qualität der interprofessionellen Zusammenarbeit.
Bei Bedarf ergänzen wir die Analyse durch eine standardisierte Mitarbeitendenbefragung mit evaluierten Erhebungsinstrumenten. Ausgangswerte und erste Veränderungen werden systematisch verglichen.
Welche Berufsgruppen werden beteiligt?
Die Restrukturierung erfolgt gemeinsam mit den Menschen, die den Klinikalltag gestalten:
Ärztlicher Dienst, Pflegefachpersonen, Stations- und Bereichsleitungen sowie Chefärztinnen und Chefärzte. Je nach Aufgabenstellung werden Funktionsdienste, Therapie, Bettenmanagement, Personalmanagement und Controlling eingebunden.
Geschäftsführung und Pflegedirektion sichern notwendige Entscheidungen. Mitarbeitendenvertretungen werden entsprechend den Beteiligungsrechten einbezogen.

Welche Ergebnisse können erwartet werden?
Am Projektende liegen konkrete und überprüfbare Arbeitsergebnisse vor:
- Eine dokumentierte Organisationsdiagnose mit zentralen Belastungsursachen und Ausgangskennzahlen.
- Ein priorisierter Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten, Fristen und Erfolgskriterien.
- Umgesetzte Sofortmaßnahmen zur organisatorischen Entlastung.
- Verbindliche Regelungen für Zuständigkeiten, Kommunikation und Führungsroutinen.
- Eine erste Wirkungsevaluation auf Basis von Vorher-Nachher-Kennzahlen und ein 90-Tage-Plan zur weiteren Stabilisierung.
Die tatsächlichen Verbesserungen hängen von Ausgangssituation und Umsetzungsmöglichkeiten ab.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Erforderlich sind ein klarer Auftrag der Krankenhausleitung, entscheidungsbefugte Ansprechpartner, Zugang zu relevanten Betriebsdaten sowie die Bereitschaft, Mitarbeitende aktiv einzubeziehen.
Für Interviews, Abstimmungen und Umsetzung müssen begrenzte zeitliche Ressourcen ausgewählter Mitarbeitender bereitgestellt werden. Datenschutz, Mitbestimmung und Patientensicherheit bleiben umfänglich gewahrt.
Sie möchten eine überlastete Station oder Fachabteilung stabilisieren?
Kontaktieren Sie uns. Wir klären Handlungsbedarf, Projektumfang, zeitlichen Ablauf und mögliche Sofortmaßnahmen.
Organisationsdiagnose und Umsetzungsbegleitung können auch getrennt beauftragt werden.
Förderbedarf?
Auf Wunsch kann das Projekt „Überlastete Krankenhausabteilungen stabilisieren“ im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements nach § 20 SGB V als Verhältnisprävention von Krankenkassen gefördert.