
18. Juni 2025
Vergütungsverhandlung in der Eingliederungshilfe
Mit überzeugendem Fachkonzept und belastbarer Leistungskalkulation
Vergütungsverhandlungen in der Eingliederungshilfe erfordern eine klare strategische Ausrichtung und gründliche Vorbereitungen, um den neuen Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gerecht zu werden und unternehmerische Risiken zu minimieren. Die Einführung von personenzentrierten Ansätzen und die Verpflichtung zur Wirksamkeitsprüfung erbrachter Leistungen haben die Marktmechanismen grundlegend verändert. Leistungserbringer müssen ihr Angebot zielgerichtet an den individuellen Bedarfen der Leistungsempfänger ausrichten und ein überzeugendes Fachkonzept vorlegen, um sich im Wettbewerb erfolgreich zu positionieren und die Grundlage für eine leistungsgerechte Vergütung zu legen.
Neue Herausforderungen durch das BTHG
Mit der Reform des SGB IX und den Vorgaben des BTHG hat sich die Eingliederungshilfe von einem Nachfragemarkt zu einem Angebotsmarkt gewandelt. Leistungserbringer müssen künftig im Voraus kalkulierte und verhandelte Preise einhalten, ohne Möglichkeit zur kurzfristigen Anpassung genehmigter Leistungsvereinbarungen. Gleichzeitig eröffnen diese Veränderungen neuen Anbietern den Zugang zum Markt und verstärken den Wettbewerb.
Strategische Leistungsplanung
Um den Anforderungen gerecht zu werden, ist eine präzise Leistungsplanung essenziell. Diese umfasst:
- Die Analyse zukünftiger Bedarfe der Leistungsempfänger
- Die fachliche und ressourcenbezogene Beschreibung geplanter Leistungen
- Die finanzielle Kalkulation der Angebote
- Die Evaluierung erbrachter Leistungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit
Die Personenzentrierung setzt zwar Grenzen bei der Standardisierung von Leistungen, doch ein modularer Aufbau der Angebote erleichtert deren Kalkulierbarkeit und Vermarktung.
Leistungskalkulation – der Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg
Eine fundierte Leistungskalkulation gemäß § 131 SGB IX ist unerlässliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Vergütungsverhandlung in der Eingliederungshilfe. Die Leistungskalkulation folgt den Prinzipien einer Prozesskostenrechnung und umfasst:
- Die Bildung von Bedarfsgruppen gemäß § 125 SGB IX
- Die Zuordnung von Zeitwerten und Personalrichtwerten
- Die Definition und Abgrenzung von Kostenarten
- Die Berechnung der Prozesskosten pro Modul und deren Überprüfung anhand regional üblicher Marktpreise
Ihre Vorteile: Transparenz und Wettbewerbsvorteil
Mit einer durchdachten Strategie und professionellen Leistungskalkulation erfüllen Sie nicht nur die Anforderungen der Leistungsträger, sondern positionieren sich auch als deren zuverlässiger Partner und erfolgreicher Wettbewerber im Markt. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Angebote klar zu definieren und zu kommunizieren. So stärken Sie Ihre Marktstellung. Erfolg beginnt mit exakter Planung – entwickeln Sie Ihre Wettbewerbsvorteile jetzt!
Falls Sie weiterführende Fragen zu den genannten Themen haben oder Unterstützung bei der Kalkulation Ihrer Leistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie. Wir freuen uns, Sie mit unserer Expertise unterstützen zu können!