17. Mai 2026

Ambulantisierung und Hybrid-DRG organisatorisch gestalten

Ambulantisierung und Hybrid-DRG sind für Krankenhäuser kein isoliertes Abrechnungsprojekt. Sie verändern Indikationswege, OP-Planung, präoperative Diagnostik, Aufklärung, Pflegeeinsatz, Entlassung, Nachsorge, Dokumentation, Erlössicherung und die Zusammenarbeit mit MVZ, Praxen und Zuweisern.

Der regulatorische Druck ist dabei deutlich gestiegen: Die Hybrid-DRG-Verordnung ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die spezielle sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V wird für definierte Leistungen angewendet; der Leistungskatalog wird zwischen GKV-Spitzenverband, Deutscher Krankenhausgesellschaft und KBV beziehungsweise im ergänzten erweiterten Bewertungsausschuss festgelegt. Für 2026 wurde der Hybrid-DRG-Katalog deutlich erweitert; er umfasst 69 Hybrid-DRG mit 904 OPS-Kodes, außerdem können Hybrid-DRG nun auch Behandlungen mit bis zu zwei Verweildauertagen umfassen. Parallel wurde der AOP-Katalog 2026 an den OPS-Katalog 2026 angepasst.

Unser Entwicklungsansatz setzt deshalb nicht bei der Frage „ambulant oder stationär abrechnen?“ an, sondern bei der Frage: Wie muss das Krankenhaus seine Patientenwege, Ressourcen, Zuständigkeiten und Steuerungslogiken organisieren, damit ambulante, kurzstationäre und sektorengleiche Leistungen sicher, wirtschaftlich und belastbar erbracht werden können?

Unser Vorgehen zur Ambulantisierung Krankenhaus

Viele Krankenhäuser verfügen bereits über einzelne Bausteine für ambulantes Operieren: prästationäre Sprechstunden, OP-Zentren, Ambulanzen, MVZ-Kooperationen, Aufwachräume, Tagesbetten, Entlassmanagement und Medizincontrolling. Häufig sind diese Elemente jedoch historisch gewachsen und nicht als durchgängiger Leistungsprozess organisiert.

Wir schließen die Lücken durch eine strukturierte Potenzialanalyse und anschließende interprofessionelle Prozessworkshops in unserem Projekt Ambulantisierung und Hybrid-DRG. Ziel ist es, ambulante und kurzstationäre Prozesse nicht nur abrechnungsseitig zu bewerten, sondern medizinisch sicher, pflegerisch tragfähig, wirtschaftlich sinnvoll und operativ stabil zu gestalten.

Im Einzelnen bearbeiten wir dazu folgende Themen:

Potenzialanalyse

Wir analysieren Fallzahlen, OPS-/DRG-Strukturen, AOP- und Hybrid-DRG-Relevanz, Verweildauern, OP-Kapazitäten, Belegungseffekte und Erlöslogik. Das Ergebnis ist eine priorisierte Potenzialmatrix mit Leistungsclustern, Umsetzungsreife, wirtschaftlicher Relevanz und organisatorischem Anpassungsbedarf.

Prozessoptimierung

Patient-Journey-Analyse

Wir betrachten den gesamten Patientenweg von Zuweisung und Indikationsstellung bis Nachsorge und Abrechnung. Dadurch werden Engpässe, Doppelarbeiten, Wartezeiten und Verantwortungsunklarheiten sichtbar.

Schnittstellen zu MVZ und Praxen

Wir definieren, wie Zuweisung, Befundübermittlung, Diagnostik, postoperative Kontrolle und Eskalationswege zuverlässig organisiert werden.

Prozessworkshops

In interprofessionellen Workshops entwickeln wir Soll-Prozesse für präoperative Steuerung, OP-Tag, Aufwachphase, Entlassung, Nachsorge, Dokumentation und Abrechnung.

Ressourcensteuerung

Personal- und Dienstplankonzept

Wir bewerten, welche Dienstmodelle, Rollen, Qualifikationen und Räume erforderlich sind, damit ambulante und kurzstationäre Leistungen planbar erbracht werden können. Im Ergebnis steht ein Vorschlag für ein belastbares Personal- und Dienstmodell, das ambulante und sektorengleiche Prozesse abbildet, ohne die stationären Einheiten ungeplant zu überlasten.

Raum- und Infrastrukturkonzept

Je nach Ausgangslage kann Ambulantisierung über bestehende Strukturen, eine Tagesklinik, eine ambulante OP-Einheit, Kurzliegerbereiche oder eine integrierte OP-/Ambulanzsteuerung organisiert werden. Als Ergebnis definieren wir die Raumlogik mit Mindestanforderungen, Engpasspunkten und Umsetzungsvarianten.

Betriebswirtschaftliche Steuerung

Die wirtschaftliche Bewertung der Ambulantisierung und Hybrid-DRG erfolgt nicht isoliert, sondern in Verbindung mit der Prozessgestaltung. Der GKV-Spitzenverband beschreibt für die Hybrid-DRG-Abrechnung unter anderem, dass nur die sektorengleiche Pauschale abrechnungsfähig ist und der Aufnahmegrund 12 für Krankenhausbehandlung nach § 115f SGB V weiterhin Anwendung findet. Diese Aspekte müssen organisatorisch in Aufnahme, Dokumentation, Medizincontrolling und Abrechnung verankert werden.

Mit einem definierten KPI-Satz werden Ausgangslage und Projekterfolg gemessen. Dieser Satz dient langfristig zur Nachsteuerung der Prozesse und Regelungen.

Projektmanagement

Umsetzungskonzept

Am Ende steht ein konkreter Maßnahmenplan mit Prioritäten, Verantwortlichkeiten, Zeitstruktur und Kennzahlen.

Zeitstruktur

Wir empfehlen einen Projektzeitraum von 10 Wochen, um eine effiziente Projektdynamik sicherzustellen. Bei mehreren Standorten oder sehr breitem Fachbereichsumfang kann eine Ausweitung auf 12 bis 14 Wochen sinnvoll sein.

Für ambulante Leistungen mit Hybrid-DRG Krankenhaus werden kurzstationäre Prozesse effizient strukturiert.

Ergebnisse

Nach Abschluss des Projekts Ambulantisierung und Hybrid-DRG verfügen Sie über:

  • eine belastbare Potenzialanalyse
  • priorisierte Leistungscluster
  • transparente Ist-Prozesse
  • definierte Soll-Patientenwege
  • klare Rollen und Verantwortlichkeiten
  • abgestimmte OP-, Ambulanz- und Nachsorgeprozesse
  • ein Personal- und Raumkonzept
  • eine integrierte Dienstplan- und Erlöslogik
  • ein Schnittstellenkonzept zu MVZ und Praxen
  • eine konkrete Umsetzungs-Roadmap

Ambulantisierung und Hybrid-DRG gelingen, wenn Patientenwege, Personal, Räume, OP-Steuerung und Erlöslogik zusammen gedacht werden.

Wir unterstützen Sie dabei, aus regulatorischen Anforderungen ein tragfähiges Organisationsmodell zu entwickeln – konkret, interprofessionell und umsetzungsorientiert.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre ambulanten und sektorengleichen Leistungsprozesse strukturiert weiterentwickeln möchten.