10. Juli 2024
BTHG-Umsetzungsbegleitung in der Besonderen Wohnform
Zügig zu neuen Horizonten
Inzwischen sind die meisten Landesrahmenverträge weitgehend ausverhandelt. Damit werden auch die Anforderungen an Leistungserbringer klarer. In NRW z. B. wollen die Leistungsträger LWL / LVR schon Anfang 2025 mit flächendeckenden Neuverhandlungen zu personenzentrierten Fachleistungen in der besonderen Wohnform beginnen.
In den letzten zweieinhalb Jahren hatten wir bereits Gelegenheit, in konkreten Projekten der BTHG-Umsetzungsbegleitung umfangreiche Erfahrungen mit der Thematik zu sammeln. Vor diesem Hintergrund können wir Ihnen hier ein mögliches Vorgehen für Ihr Projekt skizzieren:
- Ihre Teilhabeplaner erfassen vorhandenen Assistenzbedarfe Ihrer aktuellen Bewohner in der besonderen Wohnform. Das sollte zumindest auf Basis einer statistisch signifikanten Stichprobe erfolgen. Die Erfassung geschieht ICF-gestützt und z. B. in NRW auf Basis des Teilhabeplanungssystems BEI_NRW, in Niedersachsen über B.E.Ni. Entscheidend für Ihre Evaluation ist der tatsächlich vorhandene und versorgte Assistenzbedarf.
- Auf Grundlage der evaluierten Bedarfe definieren Sie ein bedarfsgerechtes, zukünftiges Leistungsportfolio und beschreiben dieses in einem Fachkonzept. Dabei müssen die formulierten Anforderungen der Leistungsträger an die Form und Inhalt von Fachkonzepten umgesetzt werden. An dieser Stelle ist zu bedenken, dass alle im Fachkonzepte beschriebenen Leistungen so gestaltet sind, dass sie zukünftig qualitätsgesichert und wirtschaftlich erbracht werden können. Nur Leistungen, die im Fachkonzept beschrieben wurden, können Gegenstand von Vergütungsverhandlungen werden.
- Im Fachkonzept ausgewiesene Leistungen werden dann in Leistungsmodulen (= Vergütungseinheiten) strukturiert. Dabei ist Gelegenheit, die einzelnen Leistungsprozesse auf ihre Effizienz hin zu hinterfragen und ggf. zu optimieren. Nur so können in der Vergütungsverhandlung wettbewerbsgerechte Preise angeboten werden.
- Zum Abschluss kann die wirtschaftliche Kalkulation der definierten Leistungsmodule erfolgen.
Mit diesen Informationen sind Sie gut vorbereitet für anstehende Verhandlungen. Leistungsträger haben geäußert, dass sie in zwei getrennten Schritten vorgehen wollen:
- Im ersten Schritt wird das Fachkonzept verhandelt und beschlossen.
- Im zweiten Schritt auf dieser Beschlussgrundlage die Vergütungsverhandlung statt.
Nachträgliche Anpassungen eines beschlossenen Fachkonzeptes sind nicht vorgesehen!
In beiden Schritten werden plausible Begründungen und Belege für Ihre Planungen gefragt sein, die in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht bedarfsgerecht, konsistent, qualitätsgesichert und marktgerecht sind.
Brauchen Sie bei diesen Vorbereitungen Unterstützung? Sprechen Sie uns an!